Ideenwettbewerb zur Nutzung des bisherigen Freibadgeländes in Grömitz

 

ALLWETTERSTRAND – 365 Tage im Jahr – für Jung und Alt


Für die positiven Bewertungen bedanke ich mich. Allen mit einer kritischen Meinung kann ich nur empfehlen, sich mit dem Bedarf der deutschen Bäderlandschaft zu beschäftigen. Auch in Grömitz muss in den nächsten Jahren ein Angebot für alle Altersklassen vorhanden sein, damit im Wettbewerb Grömitz auch weiterhin mit gut bewertet werden kann. Auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen sind bei dem Angebot zu beachten, ebenso Eltern mit Kindern und ältere Menschen. Auch diesen Personengruppen sollte ein Aufenthalt am Meer, auch bei schlechter Witterung, ermöglicht werden. Der demografische und der gesellschaftliche Wandel ist für Grömitz eine große Herausforderung. Auch für Jugendliche ist ein bedarfsgerechtes Angebot notwendig. Es gibt bereits gute Beispiele in anderen Küstenorten. Das Geld der Gäste kommt in Grömitz an, wenn die Angebote die persönlichen Bedürfnisse abdecken.
Freue mich, wenn ich weitere Anregungen und Bedenken an frjven@t-online.de erhalte, die vertraulich behandelt werden.
Seit 1978 besuche ich mit meiner Familie jedes Jahr Grömitz. Seit dieser Zeit habe ich die Entwicklung der Gemeinde und auch die politische Ratsarbeit beobachtet. Auf der Internetseite www.grömitz.de wurde am 19.06.2014 um Vorschläge für die Nutzung des bisherigen Freibadgeländes gebeten.


Projektbeschreibung:

 

ALLWETTERSTRAND – 365 Tage im Jahr – für Jung und Alt. Ein großflächiges Gebäude an der Strandpromenade.  
Ganzjährig Sonne, Wind und Meer erleben. Wenn Grömitz auch viele Sonnenstunden hat, so gibt es dennoch viele kalte und sonnenarme Tage im Jahr. Hier sollte eine Einrichtung mit Wetterschutz allen Altersklassen den Aufenthalt am Meer zu allen Jahreszeiten ermöglichen.   
Sandfläche mit Strandkörbe, Sport, Musik, Kinderspiele, Cafe, Imbiss, Wassertretbecken mit Meerwasser, Ausstellungen, Angebote für die Körperpflege u.a. Siehe hierzu auch die Ausführungen unter „Bauliche Anlagen“.
Grömitzer Betriebe u.a. können die Nutzflächen anmieten.
Die genaue Nutzung ist auch nach den Daten für Zukunftsmärkte in Deutschland zu bestimmen. Hier bedarf es einer besonderen Ausarbeitung.

 

Finanzierung:


Beteiligungsmodell – als Genossenschaft – Grömitzer Allwetterstrand eG. Zum Beteiligungsmodell gibt es gute Erfahrungen.
Alle Einheimischen und die Urlauber haben die Möglichkeit einen „Grömitzer Baustein“  zu erwerben.
Geschäftsanteile 1000 € - maximal 5000 € je Anleger, damit möglichst viele Interessenten beteiligt werden können.
Verzinsung des Kapitals wird in Aussicht gestellt. Bei der derzeitigen Zinssituation der Banken für die Anleger interessant.
Die Gemeinde Grömitz bringt das Grundstück als Eigenkapital ein und ist an der Verzinsung beteiligt. Sitz der Genossenschaft ist das Rathaus der Gemeinde Grömitz.
Entgelte für private und gewerbliche Nutzer sichern die Verzinsung des Kapitals.
Die Finanzierungsform mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen hat für die Gemeinde Grömitz bundesweit einen hohen Werbeeffekt.
Ziel der Genossenschaft ist es mit Hilfe der Bürger und der Urlauber den Allwetterstrand zu errichten und zu betreiben.
Der Fremdkapitalanteil kann erst ermittelt werden, wenn die Baukosten bekannt sind. Auch ist eine staatliche finanzielle Förderung zu prüfen.  

 

Bauliche Anlagen:

 

Moderne Baukonstruktion in Sichtbeton mit großflächigen Glasfronten, mit Meerblick und der Möglichkeit der Öffnung. Nutzer sollen den Bezug zur Umwelt behalten. Das Dach als Leimbinderkonstruktion mit sichtbaren Holzelementen.  
Geschaffen werden sollte eine große Sandfläche mit Strandkörben, ein kleines Meerwasserbecken mit Wasserspiele, Spielgeräte, befestigte Nutzflächen für Veranstaltungen, mehrere kleinere Nutzflächen für den Verkauf von Waren und sanitäre Anlagen. Ein kleiner Wasserlauf mit Meerwasser im Umlaufverfahren wäre wünschenswert. Neben dem Gebäude als Erkennungszeichen ein kleiner Turm mit der Grömitzer Sonne und eine Webcam.    
Die Erreichbarkeit ist zu garantieren. Durch den demografischen Wandel sollte älteren Menschen ein Zugang bzw. eine Zufahrt ermöglicht werden, ebenso Familien mit Kleinkindern.

 

Planungsrechtliche Zulässigkeit:

 

Die Darstellung der Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Grömitz und die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32.4 sind zu beachten bzw. zu ändern, um eine derartige Bebauung zu ermöglichen. Hierbei ist auch der Hochwasserschutz besonders zu beachten.


Ense, 27.06.2014 und Änderung am 05.10.2014

 

Siehe auch: www.groemitz.de